EWSG-Soforthilfe Dezember 

 

Information für die Abnehmer der Biowärme Ersingen zur Umsetzung der Soforthilfe der Bundesregierung im Dezember 2022 nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der Energiekrise und zur Entlastung der Bürger eine finanzielle Unterstützung im Dezember 2022 geplant und zu deren Umsetzung das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erlassen. Ziel ist eine einmalige staatliche Entlastung zur Überbrückung für Gas- und Wärmekunden bis zur Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse. Wir weisen darauf hin, dass die Soforthilfe nach dem EWSG vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert wird.

Soforthilfe für Wärmekunden

Das Gesetz sieht vor, dass Wärmekunden für im Dezember 2022 zu leistenden Zahlungen eine finanzielle Kompensation erhalten. Grundsätzlich haben alle Kunden Anspruch auf die Soforthilfe, deren Jahresverbrauch an der betreffenden Entnahmestelle nicht mehr als 1.500.000 kWh beträgt.

Wie wird die Höhe der Entlastung berechnet?

Die Höhe der zu leistenden Kompensation beträgt 120 % des Betrages der im September 2022 geleisteten monatlichen Abschlagszahlung.

Wie wird die Entlastung umgesetzt?

Zur Umsetzung der Soforthilfe werden wir den o.g. Kompensationsbetrag bis zum 31.12.2022 an Sie überweisen.

Wichtiger Hinweis zur Datenweitergabe

Im Rahmen der Erstattungsforderung für die Gewährung der Soforthilfe ist es erforderlich, dass wir personenbezogene Daten unserer Kunden an einen externen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragten Dienstleister weitergeben, damit dieser die Plausibilität des Erstattungsanspruchs prüfen kann. Zu diesen Daten gehören gemäß § 9 Abs. 5 EWSG die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums sowie die Höhe des im September 2022 geleisteten Abschlags. Außerdem müssen Daten zu den zugrunde liegenden Kunden-beziehungen übermittelt werden (Adresse und Telefon-Nummer).

Gas- und Wärmepreispremse ab März 2023

Diese Bremse wirkt nicht für Abnehmer der Biowärme Ersingen eG, weil die Obergrenze des Kilowattpreises von 9,5 Ct nicht überschritten wird.